Mit Urteil vom 4. Februar 2021 hat das Verwaltungsgericht Köln der Klage der Stadt Boppard, vertreten durch den Bürgermeister, gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung in Bonn, stattgegeben und den Rückforderungsbescheid zu den gezahlten Zuschüssen für die erfolgreiche Restaurierung der kurfürstlichen Burg als rechtswidrig aufgehoben.
Mit Datum vom 13.04.2017 hatte das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumordnung einen Teilaufhebungs- und Rückforderungsbescheid zum Zuwendungsbescheid vom 28.10.2009 bzw. Änderungsbescheid vom 26.10.2011 zur Erhaltung, Sanierung und Reaktivierung der Kurfürstlichen Burg Boppard im Rahmen des Investitionsprogramms des Bundes in Höhe von 725.000,00 € erlassen. Unter Verrechnung einer noch bis heute ausstehenden Restförderung in Höhe von 145.00,00 € ergab sich ein Rückforderungsbetrag in Höhe von 580.000,00 €. Auf den sich somit ergebenden Erstattungsbetrag in Höhe von 580.000,00 € wurden Zinsen in Höhe von 192.724,70 € hinzugerechnet, so dass sich ein Gesamtrückforderungsbetrag von 772.724,70 € ergab.
In gleicher Sache ist auch ein Verfahren beim Verwaltungsgericht Koblenz gegen einen Teilwiderruf des Zuwendungsbescheides des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz anhängig, das bis zur endgültigen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln ruhend gestellt wurde. Es ist daher davon auszugehen, dass sich das Verwaltungsgericht Koblenz dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln anschließen wird.
Die Rückforderung des Bundes betrug 25 % der bewilligten Gesamtförderung in Höhe von 2,9 Mio. €. Die Rückforderung des Landes betrug 15 % bzw. 435.000 €.
Im Haushaltsplan 2017 wie in den Folgehaushaltsplänen wurde unter der Kostenstelle 523.001-233.100-5230011-1 vorsorglich eine Rücklage in Höhe von 1,2 Mio. € für den Fall einer Rückzahlungspflicht bereitgestellt.
Zu den Rückforderungsbescheiden des Bundes und des Landes ist es gekommen, nachdem zum Jahresbeginn 2016 ein vom Stadtrat in seiner Sitzung am 14.07.2015 mehrheitlich mit 17 Ja-Stimmen, bei 13 Nein-Stimmen bei der Kanzlei für Bau- und Vergaberecht KDU bestelltes Gutachten unrechtmäßig veröffentlicht wurde. Am Dienstag, 19.01.2016 erhielt die Verwaltung erstmals Kenntnis von der Fertigstellung des KDU-Gutachtens, das zeitgleich an die Presse weitergeleitet wurde. So berichtet „Rund um Boppard“ bereits am Freitag, 22.01.2016 über das drei Tage zuvor fertiggestellte Gutachten, zitierte aus diesem Gutachten wörtlich und warf die Frage auf, ob die von Bund und Land gewährten Zuschüsse in Höhe von 5,8 Mio. € zurückgezahlt werden müssten.
Ausweislich des Prüfberichtes der Prüfgruppe ZBau beim LBB Rheinland-Pfalz vom 15.04.2016 wurde das KDU-Gutachten bereits am 11.02.2016 per Mail von der Wochenzeitung “Rund um Boppard” an die Prüfgruppe ZBau versandt. Die Prüfgruppe ZBau war sowohl vom Bund als auch vom Land schriftlich mit der Prüfung des Schlussverwendungsnachweises der Stadt Boppard vom 29.01.2016 beauftragt. Die ursprüngliche Prüffrist zum 28.02.2016 wurde aufgrund der Eingabe von “Rund um Boppard” bis zum 30.04.2016 verlängert, worüber sowohl das Bundesinstitut, als auch das Landesministerium informiert wurden.
Aufgrund der Beschwerde eines Auftragnehmers bei der Sanierung der Kurfürstlichen Burg war die Verwaltung gehalten, aufzuklären, wer die Schweigepflicht (§ 20 GemO) gebrochen hat. Der Aufklärungsversuch der Verwaltung scheiterte jedoch, da die am 02.02.2016 angeschriebenen Mitglieder des Stadtrates mehrheitlich eine Erklärung darüber verweigerten, ob sie widerrechtlich das KDU–Gutachten an „Rund um Boppard“ weitergeleitet hätten.
Die Kosten des Gutachtens der Anwaltskanzlei KDU „zu den vom Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Boppard in seiner Jahresrechnungsprüfung 2011 aufgeworfenen Fragen zu Beschaffungsvorgängen im Zuge der Restaurierung der Kurfürstlichen Burg“ belaufen sich auf insgesamt 71.716,28 €.
Ich habe mit großer Erleichterung dieses Urteil zur Kenntnis genommen, geht doch damit ein fünfjähriger Kampf um die richtige Deutung unserer gelungenen Bauführung bei der erfolgreichen Restaurierung der kurfürstlichen Burg bald zu Ende.
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